Nachhaltigkeit

Hochwertiger Biodiesel

Unser Beitrag zur CO2-Reduktion

Die Biowerk Sohland GmbH stellt für den Kraftstoffmarkt fast ausschließlich Biodiesel auf Basis von Altspeisefetten und –ölen her. Dabei handelt es sich um Rest- und Abfallstoffe, die auf diesem Weg zu einem neuen hochwertigen Produkt umgewandelt werden dessen Einsatz die Umwelt schont und den Ausstoß von Treibhausgasen reduziert.

Diese Wertschöpfung resultiert in einem besonders hohen Treibhausgaseinsparungspotenzial gegenüber klassischem Diesel aus fossilen Rohstoffen (Erdöl).

Die Produkte der Biowerk Sohland GmbH erzielen eine Treibhausgaseinsparung von bis zu > 90 % im Vergleich zum Einsatz von fossilem Dieselkraftstoff.

Seit 2010 werden wir jährlich für den Bereich der nachhaltigen Biokraftstoffproduktion zertifiziert und erfüllen alle entsprechenden Anforderungen an Biokraftstoffhersteller.

Wir arbeiten mit dem Zertifizierungssystem REDcert im DE- und EU-System. Unsere Zertifikate finden Sie unter Zertifikate.

Allgemeines

Die Herstellung von nachhaltigen Biokraftstoffen ist seit 2009 in Europa durch die Erneuerbare Energien Richtlinie 2009/ 28/ EG (Renewable Energy Directive = RED) geregelt. Mit dieser Richtlinie wird sichergestellt, dass bei der Herstellung von Biokraftstoffen tatsächlich Treibhausgase gegenüber der Herstellung von mineralischen Kraftstoffen (z.B. Ottokraftstoff, Mineraldiesel) eingespart werden.

In Deutschland wurde die europäische Richtlinie durch die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung in nationales Recht umgesetzt.

Für die Berechnung der Treibhausgaseinsparungen (Treibhausgasminderungspotenzial) gegenüber fossilen Kraftstoffen, wird der komplette Herstellungsprozess der Biokraftstoffe bewertet und kumuliert:

  • Emissionen aus dem Anbau der Rohstoffe
  • Emissionen aus den einzelnen Produktionsschritten unter Berücksichtigung der eingesetzten Chemikalien, Hilfsstoffe und Energie
  • Emissionen aus dem Transport von Rohstoffen und Zwischenprodukten zu den einzelnen Verarbeitungsstufen und zum Kunden

Des Weiteren wird durch die Nachhaltigkeitsvorgaben sichergestellt, dass besonders schützenswerte Flächen (z.B. Torfmoore, bewaldete Flächen) nicht für den Anbau von Rohstoffen zur Biokraftstofferzeugung genutzt werden.

Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen einer Zertifizierung aller Beteiligten in der Liefer- und Herstellungskette geprüft.

Alle hergestellten Biokraftstoffe müssen seit dem 01.01.2018 eine Mindesteinsparung an Treibhausgasen gegenüber dem fossilen Vergleichswert von mindestens 50% vorweisen. Zusätzlich gibt es in jedem Mitgliedsstaat der EU eine nationale Vorgabe wie viel Biokraftstoffe beigemischt werden müssen. Dies geschieht meist über eine volumetrische Quote, das heißt Quotenverpflichtete (z.B. Mineralölkonzerne und –händler) müssen eine bestimmte Menge Biokraftstoffe beimischen um das gesetzte Ziel zu erreichen.

In Deutschland wurde 2015 die sogenannte Treibhausgasquote eingeführt. Dabei ist ausschlaggebend wie hoch die Treibhausgaseinsparung des jeweiligen Biokraftstoffes ist.

Seitdem gilt: Umso höher das Einsparungspotenzial, desto geringer ist die Menge, die beigemischt werden muss.